Infoblatt Rutenkupieren

Infoblatt Rutenkupieren

Infoblatt Rutenkupieren 150 150 Vorstand

Aufgrund der Absicht der Bundesregierung die Streichung der Ausnahmeregelung in §6, 1 des Tierschutzgesetzes (Satz 2 Ausnahmeregelung für Jagdhunde) vorzunehmen, laufen auch wir Kurzhaarfreunde Gefahr (wie alle anderen Rassen mit Kupiergebot), dieses gebotene Wahlrecht zum Schutz unserer vierbeinigen Jagdhelfer zu verlieren. Wir als Kurzhaarklub Artland-Emsland e. V. schreiben niemandem vor, seine Welpen zu kupieren, jedoch raten wir zum Wohle des Hundes beim jagdlichen Einsatz des Hundes dringend dazu. 

Wir dürfen, zum Schutz unseres vierbeinigen Jagdhelfers, nicht tatenlos zusehen, wie uns die Möglichkeit zur Verletzungsprävention verbaut wird.

Für uns ist klar:
Wer 3 x im Herbst zur Jagd über die Wiese flaniert und nach 2 Stunden schon wieder seinen Kaffee trinkt, kann beruhigt die lange Rute wählen, sollte sich aber in der ernsthaften Diskussion enthalten.
Doch wer im Herbst regelmäßig mit dem Hund zur Jagd geht, Wild in deckungsreichen Gebieten aufstöbert und nach dem Schuss tierschutzgerecht nachsucht, sollte sich zum Schutz seines Hundes für das Kupieren entscheiden. Egal ob Wald, Feld, oder Schilf und Wasser. Die Sicherheit des Hundes geht vor. 

Warum und wie? Das lest Ihr in unserem Infoblatt.