Wie mache ich die notwendigen Untersuchungen zu HD, OCD und DNA-Einlagerung?
Aus den Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung ergibt sich die Verpflichtung zur Untersuchung von Zuchthunden auf HD, OCD und die Einsendung einer Blutprobe. Alle aktuellen Bestimmungen und Formulare finden Sie auf den Seiten des DK-Verbands:
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In Deutschland wird für die Zuchtzulassung unter anderem eine Untersuchung auf HD (Hüftgelenksdysplasie) und OCD (Osteochondrosis dissecans des Schultergelenks) verlangt. In Österreich ist zusätzlich eine ED-Untersuchung (Ellbogendysplasie) verpflichtend, in Deutschland ist sie freiwillig.
Der zu untersuchende Hund muss ein Mindestalter von 12 Monaten haben. Die Röntgenuntersuchung muss in Narkose durchgeführt werden, da nur so eine korrekte Lagerung möglich ist. Hündinnen sollten nicht in der Läufigkeit geröntgt werden.
Die notwendigen Formulare (Röntgenuntersuchung und DNA Einlagerung) können schon vor der Untersuchung von der Seite des DK-Verbandes heruntergeladen und ausgefüllt werden und das Röntgenformular wird im Original auf dem Postweg zusammen mit der Original Ahnentafel an den Gutachter geschickt.
Die Auswertungsgebühr (HD: 37€, OCD: 37€, ED: 20€) muss vor der Auswertung der Röntgenbilder überwiesen werden (Kontodaten: Volksbank Mittelhessen IBAN: DE42 5139 0000 0036 0645 01 / BIC VBMHDE5F Verwendungszweck: Zwingername des Hundes)
Entweder werden noch analoge Röntgenbilder per Post versendet oder digitale Aufnahmen ausschließlich über das Internet-Portal www.myvetsxl.de hochgeladen. Eine Übermittlung der Bilder per e-Mail, auf CD oder anderen Medien wird nicht mehr akzeptiert. Sollte der Tierarzt/die Tierärztin Probleme beim Registrieren oder Einloggen haben, kann er/sie über info@myvetsxl.de oder info@vetz.de Hilfe erhalten
1. Hüftgelenksdysplasie (HD)
Alle Zuchthunde müssen auf HD untersucht werden. Dabei ist die modernste verfügbare, zuverlässige und für den Hund am wenigsten belastende Methode anzuwenden. Das Mindestalter für die Röntgendiagnostik beträgt 12 Monate.
Für eine korrekte Auswertung der Bilder durch den Gutachter ist eine hohe Bildqualität im DICOM-Format und eine korrekte Lagerung wichtig. Generell sollte auf jeder Röntgenaufnahme nur ein Gelenk dargestellt sein (Ausnahme HD-Aufnahme).
Es ist nur eine Aufnahme in gestreckter Position notwendig:
• Darstellung des gesamten Beckens und Oberschenkelknochen mit Knien und Kniescheiben
• symmetrische Lagerung der Hüfte, Darmbeinschaufeln und die Foramina obturatoria stellen sich auf beiden Seiten gleich dar
• Oberschenkelknochen liegen parallel zueinander und zur Wirbelsäule
• die Kniescheiben liegen in der Höhe der Sesambeine, mittig zwischen beiden Femurkondylen
• der dorsale Pfannenrand ist durch den Oberschenkelkopf hindurch sichtbar
• das Seitenzeichen muss eingeblendet sein
Auf den Röntgenbildern müssen folgende Daten des Hundes vorhanden sein:
• Name des Hundes (Zwingername)
• Rasse (Deutsch Kurzhaar)
• Zuchtbuchnummer
• Mikrochipnummer
• Wurfdatum/Geschlecht
• Datum der Röntgenaufnahme
Empfehlung: Hunde mit dem Befund HD-B sollten nur mit Hunden mit dem Befund HD-A verpaart werden.
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2. Osteochondrosis dissecans (OCD) des Schultergelenks und freiwillig Ellbogendysplasie (ED)
Die Untersuchung und röntgenologische Befundung des Schultergelenks ist Pflicht, die der Ellbogen erfolgt auf freiwilliger Basis durch den auch für die HD-Befundung zuständigen Gutachter. Die Art und Anzahl der erforderlichen Röntgenaufnahmen ist mit dem Gutachter abzustimmen.
Anforderungen an die OC(D)-Aufnahmen:
Es muss jeweils ein seitliches (latero-laterales) Bild pro Schulter angefertigt werden.
• Das Schultergelenk sollte im Zentralstrahl liegen
• das zu röntgende Bein liegt auf dem Tisch und wird kräftig nach vorne, das andere Bein kräftig nach hinten in Richtung Rücken des Hundes gezogen (Abb. 3)
• der Gelenkspalt muss komplett sichtbar sein
• es darf keine Überlagerung durch das Brustbein, die Trachea oder Weichteile geben!
Am 10.04.2024 wurde auf der JHV unseres Klubs beschlossen, dass der Kurzhaarklub Artland-Emsland e.V. seinen Mitgliedern mit Wirkung zum 11.04.2024 im Falle der Feststellung von OCD durch den Verbandsgutachter Dr. Lemmer die Gutachtergebühr von 74€ zurückerstattet.
Wir wollen damit einen Anreiz schaffen, auch bei einer klaren Diagnose beim Röntgenvorgang durch den lokalen TA, dennoch die Erfassung auf Verbandsebene zu ermöglichen. Nur wenn wir bereit sind auch die nicht gesunden Hunde statistisch zu erfassen, haben wir Klarheit über die Gesundheit unseres geliebten Deutsch Kurzhaar.
Der eingerichtete Fonds/Jahr beträgt zunächst 1.000 € für 2024. Folgende Bedingungen sind an den Erhalt der Erstattung geknüpft:
- Mitgliedschaft muss bereits vor der Begutachtung des Hundes bestanden haben
- nur 1 Hund pro Mitglied/Jahr
- Wenn der Jahrestopf leer ist, besteht kein Anspruch mehr auf Auszahlung
- Es werden Begutachtungen ab dem 11.04.2024 gemäß den obigen Bedingungen rückerstattet
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3. Blutprobe zur Bio-/DNA-Bank und molekularbiologische Diagnostik
Für die Erstellung einer DNA-Datenbank erfolgt die Einlieferung einer Blutprobe.
3ml EDTA-Blut werden für die Präparation qualitativ hochwertiger DNA benötigt (EDTA-K Monovetten).
Die Entnahme kann z.B. anlässlich der HD-Untersuchung erfolgen.
Das Blut wird mit dem ausgefüllten Blutprobenbegleitschein an das zuständige Institut eingeschickt.
Generatio GmbH
Blumenstr. 49
D-69115 Heidelberg
Die Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Probeneinlagerung (DNA) 47,00 €
GOcard Einlagerung 5,90 €
Einfache Registrierung (online Auftrag) 1,00 €
Vollständige Erfassung der Tier- und Personendaten ohne online-Auftrag (gilt ab 01.07.2026) 11,90 €
Erklärung des Hundeeigentümers:
Ich erkläre ich mich damit einverstanden, dass die DNA-Probe meines oben genannten Hundes in einer DNA-Bank aufbewahrt
wird. Sie geht mit der Einsendung in das Eigentum des Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V. über. Die GoCard bleibt mein Eigentum.
Außerdem bestätige ich, dass alle angegebenen Daten korrekt sind. Für die Vollständigkeit der Daten – insbesondere die
des Tieres – bin ich selbst verantwortlich. Sobald ich die Bestätigung meines Auftrages erhalte, überprüfe ich die Daten in
meiner Online-Tierakte auf Richtigkeit.
Das Probenmaterial bleibt Eigentum des DK-Verbandes und steht für molekulargenetische Untersuchungen zur Verfügung (z.B. Elternschaftsnachweise, molekulare Diagnostik von Erkrankungen etc.).
Das Biobanking ist Grundvoraussetzung für die Durchführung genomischer Diagnostik sowie für die Entwicklung von Testsystemen für genetisch bedingte Erkrankungen. Dabei sollten nicht nur gesunde, sondern auch an evtl. genetisch bedingten oder anderen Erkrankungen leidende Hunde erfasst werden. Nur so ist die spätere Entwicklung von molekularen Testsystemen möglich.
Registrierungsanleitung und Nutzung
Sample submission form (in english)

