Rutenkupieren

Aus aktuellem Anlass: Bundesrat beschließt Bestand der Ausnahmeregelung

Aus aktuellem Anlass: Bundesrat beschließt Bestand der Ausnahmeregelung 750 1000 Vorstand

Nachdem fachliche Konsultation dazu führte, dass der Entwurf des Tierschutzgesetzes die Ausnahmeregelung beibehielt, versuchte nun der Agrarausschuss der Bundesregierung durch nachträgliche Einlassung und Überarbeitung im Bundesrat und Beratung am 05.07.2024 diese bewährte Regelung nahezu heimlich doch zu kippen. Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz sind in der heutigen Zeit ein rares Gut – auch in der Politik. 

Der Bundesrat gab des Antrag keine Mehrheit. Die Ausnahmeregelung für das Kupieren von Jagdhunden im Einzelfall bleibt bestehen. 

Aufgrund der Absicht der Bundesregierung die Streichung der Ausnahmeregelung in §6, 1 des Tierschutzgesetzes (Satz 2 Ausnahmeregelung für Jagdhunde) vorzunehmen, liefen auch wir Kurzhaarfreunde Gefahr (wie alle anderen Rassen mit Kupiergebot), dieses gebotene Wahlrecht zum Schutz unserer vierbeinigen Jagdhelfer zu verlieren. Wir als Kurzhaarklub Artland-Emsland e. V. schreiben niemandem vor, seine Welpen zu kupieren, jedoch raten wir zum Wohle des Hundes beim jagdlichen Einsatz des Hundes dringend dazu. 

Wir dürfen, zum Schutz unseres vierbeinigen Jagdhelfers, nicht tatenlos zusehen, wie uns die Möglichkeit zur Verletzungsprävention verbaut wird.

Für uns ist klar:
Wer im Herbst 3 x zur Jagd über die Wiese flaniert und nach 2 Stunden schon wieder seinen Kaffee trinkt, kann beruhigt die lange Rute wählen, sollte sich aber in der ernsthaften Diskussion enthalten.

Doch wer im Herbst regelmäßig mit dem Hund zur Jagd geht, Wild in deckungsreichen Gebieten aufstöbert und nach dem Schuss tierschutzgerecht nachsucht, sollte sich zum Schutz seines Hundes für das Kupieren entscheiden. Egal ob Wald, Feld, oder Schilf und Wasser. Die Sicherheit des Hundes geht vor. 

Warum und wie? Das lest Ihr in unserem Infoblatt.