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Wichtige Mitteilung zur Versicherung von Jagdhunden

Mit Beginn des neuen Jagdjahres tritt für Jagdhunde von Mitgliedern der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) ein neuer Versicherungsschutz in Kraft. Danach sind diese bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr – ­sofern sie eine Brauchbarkeitsprüfung absolviert haben oder sich bis zum zweiten Lebensjahr in der Ausbildung befinden – auf Drück- und Treibjagden gegen Unfälle versichert..

Die LJN hat darüber mit der Versicherung VGH einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Der Unfallschutz erstreckt sich auf Unfallereignisse in Niedersachsen und in den angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt höchstens 4000 Euro, bei Tod ­maximal 2000 Euro pro Hund und Schadensfall. Pro Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Für Jagdhunde während der Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme. Kommerziell eingesetzte Hundemeuten sind nicht versichert. Die Versicherung wird aus Mitteln der Jagd­abgabe gefördert. mh

Versicherung_2018Jagdhunde sind ab sofort in Niedersachsen auf Drück- und Treibjagden gegen Unfälle verschert.

Foto: Michael Stadtfeld