Gemäß einer Anfrage an die Landesjägerschaft können wir folgendes bestätigen:
Sehr geehrter Herr Schlattmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Versicherungsschutz gilt für alle nach landesrechtlichen Vorgaben (Niedersachsen) als brauchbar anerkannten Jagdhunde von Mitgliedern der Landesjägerschaft Niedersachsen.
Selbstverständlich gilt dies auch für Hunde, die z.B. die HZP/ Solms plus Zusatzfächer oder die VGP mit Übernachtfährte bestanden haben.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil,
Stephan Johanshon
Geschäftsführer
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstraße 21
30625 Hannover
Tel.:0511-530430
Fax:0511-552048