HD-/OCD-Gutachten – DNA Einsendung

Wie mache ich die notwendigen Untersuchungen zu HD, OCD und DNA-Einlagerung?

Aus den Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung ergibt sich die Verpflich­tung zur Untersuchung von Zuchthunden auf HD, OCD und die Einsendung einer Blutprobe. Zu den immer aktuellen Formularen auf den Seiten des DK-Verbands: HIER KLICKEN

1. Hüftgelenksdysplasie (HD)
2. Osteochondrosis dissecans (OCD) des Schultergelenks (seit 2021)
3. Blutprobeneinlagerung

Bei einem Tierarzt wird nach Sedierung bzw. Narkose bis zur vollständigen Muskel­relaxation ein Röntgenbild des Hundes angefertigt (digitales Röntgenbild als Aus­druck in Originalgröße bzw. online über die Fa. VetZ nach Anmeldung des Tierarz­tes unter www.myvetsxl.com, pro Untersuchung werden dem Tierarzt 4€ in Rech­nung gestellt) im Format 30 x 40 cm.

1. Hüftgelenksdysplasie (HD)

Alle Zuchthunde müssen auf HD untersucht werden. Dabei ist die modernste ver­fügbare, zuverlässige und für den Hund am wenigsten belastende Methode anzu­wenden. Das Mindestalter für die Röntgendiagnostik beträgt 12 Monate.

Bei der Lagerung und der technischen Qualität ist auf folgende Kriterien zu achten:

  • Darstellung des gesamten Beckens und der Oberschenkelknochen mit Knien und Kniescheiben
  • symmetrische Lagerung der Hüfte, die Darmbeinschaufeln und die Foramina ob­turata stellen sich auf beiden Seiten gleich dar
  • die beiden Oberschenkelknochen liegen parallel zueinander, parallel zur Wirbel­säule und zum Röntgentisch
  • die Kniescheiben liegen in der Höhe der Sesambeine, mittig zwischen den beiden Femurkondylen
  • der dorsale Pfannenrand ist durch den Oberschenkelkopf hindurch sichtbar

Empfehlung: Hunde mit dem Befund HD-B sollten nur mit Hunden mit dem Befund HD-A verpaart werden.

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2. Osteochondrosis dissecans (OCD) des Schultergelenks und freiwillig Ell­bogendysplasie (ED)

Die Untersuchung und röntgenologische Befundung des Schultergelenks ist Pflicht, die der Ellbogen erfolgt auf freiwilliger Basis durch den auch für die HD-Befundung zuständigen Gutachter. Die Art und Anzahl der erforderlichen Röntgenaufnahmen ist mit dem Gutachter abzustimmen.

In die Bilder müssen mit eingeröntgt werden

  • der vollständige Name des Hundes
  • das Geburtsdatum des Hundes (gew. am oder gew.)
  • die Transponder-Nummer bzw. die Zuchtbuch-Nummer

Die Bilder und das Röntgen-Formular (Formblatt DK-Verband, www.dk-verband.de) mit der Bestätigung Ihres Tierarztes ist mit der Original-Ahnentafel (Kopie genügt nicht) und der beige­fügten oder vorab überwiesenen

Untersuchungsgebühr von 74,00 €

für HD-Befundung und OCD-Befundung einzusenden an den für die Rasse Deutsch-Kurzhaar zuständigen Röntgen-Gutachter. Das Gutachten wird erst nach Eingang der Auswertungsgebühr in Höhe von 74 € für HD/OCD und ggf. zusätzlich 20 € für ED erstellt. Die ausgefüllten Formulare müssen auch im Fall der digitalen Übermitt­lung im Original zugesendet werden. Sie können die Formulare unter Service For­mulare herunterladen. Ihre Unterschrift und die Unterschrift Ihres Tierarztes ist notwendig:

Dr. Wolfram Lemmer
Bogenweg 10
35085 Ebsdorfergrund (Heskem),

Tel. 06424/6755 Fax 06424/5898

Bankverbindung: IBAN: DE 42 5139 0000 0036 0645 01
BIC: VBMHDE5F

Geben Sie bitte im Verwendungszweck den Namen und die Zuchtbuchnummer des Hundes an. Die Bankverbindung finden Sie auch auf den jeweiligen Formularen.

Einspruch gegen das Gutachten ist möglich. Frühestens 6 Monate nach dem Gut­achten kann über den Verbandszuchtwart ein Obergutachten, bei dem für die Rasse Deutsch-Kurzhaar zuständigen Obergutachter beantragt werden. Dafür sind an ei­ner veterinärmedizinischen Universitäts- oder Hochschulklinik zwei Neuaufnahmen in Position 1 und 2 anzufertigen.

Der Befund des Obergutachters ist verbindlich endgültig. Der vom DK-Verband benannte Obergutachter für Deutsch-Kurzhaar ist: Dr. Bernd Tellhelm.

 

Digitale Röntgenbilder können nur über das Internetportal www.myvetsxl.com hochge­laden werden. Loggen Sie sich ein und laden Sie die Bilder bitte unter dem Menüpunkt: „GRSK Röntgenbilder hochladen und befunden“.

Sollten Probleme beim Registrieren auftreten, können sich über info@myvetsxl.de oder info@vetz.de, Hilfe holen.

Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Firma VetZ GmbH

Veterinärmedizinisches Dienstleistungszentrum (VetZ) GmbH
Sattlerstraße 40
D-30916 Isernhagen
Telefon: +49 5136 9710 0
Telefax: +49 5136 9710 499
E-Mail: 
info@myvetsxl.com

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Einsendung digitaler HD – Röntgenaufnahmen

Aufgrund vieler Vorteile werden in der Tierärzteschaft immer mehr Röntgenaufnahmen digital angefertigt. Bisher mussten digital erstellte Aufnahmen entweder ausgedruckt oder auf CD gebrannt werden. Die Versendung der Bilder auf CD bringt Probleme für die Gutachter. Mal ist die CD auf dem Postweg zerstört, mal ist die CD nicht lesbar. Deswegen gibt es jetzt eine neue Möglichkeit, wie digital erstellte Aufnahmen schnell und sicher zum Gutachter übertragen werden können. Die Vereinigung der HD-Gutachter (GRSK = Ge­sellschaft zur radiologischen Diagnostik genetisch bedingter Skeletterkrankungen) hat in Zusammenarbeit mit dem VDH und der Firma VetZ GmbH ein Portal ins Leben gerufen, über das die digitalen Röntgenaufnahmen direkt online vom Tierarzt an den jeweiligen HD-Gutachter übertragen werden können. Das HD-Formular wird, wie gewohnt, zusam­men mit der Ahnentafel und der Gebühr per Post an den Gutachter geschickt. Nach einem Beschluss der GRSK dürfen die Gutachter in Zukunft keine CD´s mehr akzeptieren, so dass nur noch der Folien-Ausdruck digitaler Aufnahmen oder der online-Versand der Bil­der in Frage kommt. Herkömmliche (nicht digital erstellte Aufnahmen) werden selbstver­ständlich weiter akzeptiert. Damit der Röntgentierarzt diese neue Möglichkeit nutzen kann, muss er sich einmalig bei diesem Portal unter www.myvetsxl.com anmelden und kann dann die Bilder online übermitteln. Nach dem Hochladen der Bilder ins Portal werden diese bei der Firma VetZ im Originalformat für 10 Jahre archiviert. Jede übermittelte Untersuchung wird dem hochladenden Tierarzt von der Fa. VetZ mit 4 € in Rechnung gestellt. Es wäre hilfreich, wenn die Hundebesitzer die Tierärzte auf diese neue Verfah­rensweise aufmerksam machen würden, sofern die Tierärzte diese nicht schon nutzen.

Dr. Wolfram Lemmer


Am 10.04.2024 wurde auf der JHV unseres Klubs beschlossen, dass der Kurzhaarklub Artland-Emsland e.V. seinen Mitgliedern mit Wirkung zum 11.04.2024 im Falle der Feststellung von OCD durch den Verbandsgutachter Dr. Lemmer die Gutachtergebühr von 74€ zurückerstattet.

Wir wollen damit einen Anreiz schaffen, auch bei einer klaren Diagnose beim Röntgenvorgang durch den lokalen TA, dennoch die Erfassung auf Verbandsebene zu ermöglichen. Nur wenn wir bereit sind auch die nicht gesunden Hunde statistisch zu erfassen, haben wir Klarheit über die Gesundheit unseres geliebten Deutsch Kurzhaar.

Der eingerichtete Fonds/Jahr beträgt zunächst 1.000 € für 2024. Folgende Bedingungen sind an den Erhalt der Erstattung geknüpft:

  • Mitgliedschaft muss bereits vor der Begutachtung des Hundes bestanden haben
  • nur 1 Hund pro Mitglied/Jahr
  • Wenn der Jahrestopf leer ist, besteht kein Anspruch mehr auf Auszahlung
  • Es werden Begutachtungen ab dem 11.04.2024 gemäß den obigen Bedingungen rückerstattet

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3. Blutprobe zur Bio-/DNA-Bank und molekularbiologische Diagnostik

Für die Erstellung einer DNA-Datenbank erfolgt die Einlieferung einer Blutprobe. 5-10 ml EDTA-Blut werden für die Präparation qualitativ hochwertiger DNA benötigt (EDTA-K Monovetten). Die Entnahme kann z.B. anlässlich der HD-Untersuchung er­folgen.

Das Blut wird mit dem ausgefüllten Blutprobenbegleitschein an das zuständige Institut eingeschickt (s.u.).

Die Kosten betragen 45,00 €

(werden dem Hundehalter von Armedes in Rechnung gestellt).

Armedes Genetics
Prof. Dr. med. Jörg Epplen 
Georgstr. 50 
30159 Hannover

Das Probenmaterial bleibt Eigentum des DK-Verbandes und steht für molekularge­netische Untersuchungen zur Verfügung (z.B. Elternschaftsnachweise, molekulare Diagnostik von Erkrankungen etc.).

Das Biobanking ist Grundvoraussetzung für die Durchführung genomischer Diag­nostik sowie für die Entwicklung von Testsystemen für genetisch bedingte Erkran­kungen. Dabei sollten nicht nur gesunde, sondern auch an evtl. genetisch beding­ten oder anderen Erkrankungen leidende Hunde erfasst werden. Nur so ist die spä­tere Entwicklung von molekularen Testsystemen möglich.