Der jagdpolitische Sprecher der SPD, hat im Auftrag des niedersächsischen Ministerpräsidenten folgende Erklärung abgegeben: Die „Ausbildung am lebenden Tier: Die Ausbildung am lebenden Tier bleibt vollständig erhalten. Es wird auch kein generelles Verbot für die Ausbildung am lebenden Tier geben. Dies gilt für alle drei Ausbildungsformen: die Müllerente, das Schwarzwildgatter und die Schliefenanlagen.“
Wir halten unser Verständnis hier fest: Die vollständige Erhaltung bedeutet auch eine zum heutigen Stand uneingeschränkte Erhaltung. Es wird also hoffentlich nicht durch weiteres Kleingedrucktes weiter eingeschränkt werden oder nicht mehr praktizierbar gemacht (zur Info: „Müller-Ente“: Hier haben wir bereits eines streng kontrollierte Dokumentation von 3 Übungs- und 1 Prüfungsente ). Evaluierungsprozesse für Alternativen werden laut Herrn Willeke nicht gesetzlich abgebildet werden.
Wenn die Jagd auf Enten unstrittig ist, dann muss es eine Möglichkeit zur tierschutzgerechten Ausbildung unserer Jagdhunde geben. Und die Alternative zur „Müller-Ente“ ist eben nur die Ausbildung im echten Jagdbetrieb an verletzten, kranken Tieren. Und eben das wäre nicht tierschutzgerecht.
Anbei eine kleine Dokumentation des DJV zur Aufklärung über die Arbeit am lebenden Wild: